Rauchen

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass das Rauchen ausschließlich zu den offiziellen Pausenzeiten gestattet ist.

Es gilt ein generelles Rauchverbot im Betriebsgebäude.

Ein Verstoß – je nach Schwere des Verstoßes – kann Folgen, wie die Verhängung einer Betriebsbuße, eine Er- oder Abmahnung oder ggf. sogar die Erklärungen der Kündigung, haben.

Mit freundlichen Grüßen

die Geschäftsführung