Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,
wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass das Rauchen ausschließlich zu den offiziellen Pausenzeiten gestattet ist.
Es gilt ein generelles Rauchverbot im Betriebsgebäude.
Ein Verstoß – je nach Schwere des Verstoßes – kann Folgen, wie die Verhängung einer Betriebsbuße, eine Er- oder Abmahnung oder ggf. sogar die Erklärungen der Kündigung, haben.
Mit freundlichen Grüßen
die Geschäftsführung